Die Abkürzung EED steht für "Energy Efficiency Directive", auf Deutsch "Energieeffizienz-Richtlinie" und beschreibt die am 25. Oktober 2012 im Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie 2012/27/EU.
In diesem Whitepaper zeigen wir Ihnen, wie Sie die EED-Richtlinie effizient und zukunftssicher umsetzen. Lernen Sie, wie Sie Datenquellen intelligent verknüpfen und automatisiert in einer Verbrauchsübersicht visualisieren.
Status Quo
Real Estate befindet sich durch Digitalisierung und Regulierung im Wandel
EED-Richtlinie
Vermieter und Messdienstleister unter Druck
Herausforderung
Daten digitalisieren, aggregieren und aufbereiten
Lösung
Verbraucherinformationen automatisiert erstellen
Nicht nur das Klima, auch die Gesellschaft wandelt sich. Für die Immobilienwirtschaft ist Nachhaltigkeit daher schon länger in den Fokus der Unternehmensstrategie gerückt. Mit der EED-Richtlinie gibt die EU dieser Entwicklung noch einmal einen kräftigen Schub. Jetzt gilt es, diesen Schub als Chance zu nutzen, um frühzeitig zu agieren und eine Vorreiterrolle in der Branche einzunehmen.
Thorsten May
Managing Director
Avenga Germany
Die Abkürzung EED steht für "Energy Efficiency Directive", auf Deutsch "Energieeffizienz-Richtlinie" und beschreibt die am 25. Oktober 2012 im Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie 2012/27/EU.
Die EED-Richtlinie der EU wurde am 25.10.2012 verabschiedet und ist am 04.12.2012 in Kraft getreten. Die zukünftigen Etappen lauten:
Die EED-Richtlinie zielt vor allem auf das Verbrauchsverhalten von Mietern ab. Durch eine transparente und regelmäßige Einsicht in die Verbrauchszahlen anstatt lediglich einer jährlichen Nebenkostenabrechnung, sollen Mieter für das Thema Energieeffizienz sensibilisiert werden. Hierzu werden Vermieter verpflichtet, fernablesbare Messgeräte (Funkmesstechnik) zu installieren und Verbrauchsanalysen zunächst vierteljährlich, später mindestens monatlich, bereitzustellen.
Neben der Anpassungen an Energie-Messverfahren und Verbrauchsabrechnung verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der EED einen stärkeren Vorbildcharakter einzunehmen. Dies soll beispielsweise über Energieeinsparungen bei Gebäuden öffentlicher Einrichtungen gelingen.
Generell sind alle Ableseverfahren gültig, bei denen die Messung nicht mehr in der Wohnung stattfinden muss. Alle Messgeräte müssen also "fernauslesbar" sein. Meist handelt es sich dabei um Funk-Messgeräte, die in der näheren Umgebung der Immobilie ausgelesen werden können.
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